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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02   

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https://dejure.org/2004,5389
OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02 (https://dejure.org/2004,5389)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.09.2004 - 19 U 214/02 (https://dejure.org/2004,5389)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. September 2004 - 19 U 214/02 (https://dejure.org/2004,5389)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert der Auflassungsklage bei Restforderung (IBR 2005, 1109)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 298
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 16.07.2002 - 21 W 1/02

    Verfahrensrecht - Auflassung des verkauften Wohneigentums

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02
    Auch der Wert einer bezifferten Zahlungsklage wird nicht danach bestimmt, in welchem Umfang der Beklagte Einwendungen gegen die geltend gemachte Forderung erhebt (OLG Hamm MDR 2002, 1458, 1459).
  • OLG Frankfurt, 11.10.1995 - 23 W 14/95

    Welchen Streitwert hat Auflassungsklage?

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02
    Soweit die Gegenauffassung (Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 3 Rn. 16 - "Auflassung" ; Schneider MDR 1994, 266; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 636 f.; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 348) der herrschenden Meinung entgegenhält, sie ignoriere wirtschaftliche Gesichtspunkte und könne zu absurden Ergebnissen führen (Zöller/Herget, a.a.0.) wird verkannt, dass es allein Sache des Klägers ist, mit seinem Antrag den Umfang des Rechtsstreits zu bestimmen.
  • OLG Nürnberg, 22.03.1995 - 13 W 605/95

    Streitwert der Klage auf Auflassung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02
    Im übrigen kann auch die Gegenmeinung zu "absurden" Ergebnissen führen, wenn sie den Streitwert der Auflassung bei unbegründeter Verweigerung der Auflassung auf den vollen Grundstückswert, bei Entgegenhalten eines bezifferten geringwertigen Gegenanspruches hingegen auf den (geringen) Wert des Gegenanspruches festlegt (OLG Nürnberg, MDR 1995, 966).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.1993 - 22 W 1/93

    Streitwert: Grundstück - Eigentumsumschreibung - Gegenleistung

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02
    Soweit die Gegenauffassung (Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 3 Rn. 16 - "Auflassung" ; Schneider MDR 1994, 266; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 636 f.; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 348) der herrschenden Meinung entgegenhält, sie ignoriere wirtschaftliche Gesichtspunkte und könne zu absurden Ergebnissen führen (Zöller/Herget, a.a.0.) wird verkannt, dass es allein Sache des Klägers ist, mit seinem Antrag den Umfang des Rechtsstreits zu bestimmen.
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 420/00

    Bemessung des Streitwerts bei Klage auf Zustimmung zum Vollzug einer Auflassung

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02
    Damit ging es den Klägern nicht etwa lediglich um den Vollzug einer bereits erklärten Auflassung (vgl. dazu BGH NJW 2002, 684, OLG KÖLN OLGR 2004, 28).
  • OLG Stuttgart, 31.01.2002 - 2 W 3/02

    Streitwertfestsetzung: Streitwert einer Auflassungsklage bei geringwertigeren

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02
    Dies folgt nach wohl herrschender Meinung (OLG Hamm MDR , 2002, 1458; OLG Stuttgart, JurBüro 2002, 424; OLG Celle OLGR 1999, 200, OLG München MDR 1997, 599; Müller MDR 2003, 248; m. w. N. aus § 6 ZPO. Zwar regelt die Vorschrift unmittelbar nur den Streit um den Besitz an einer Sache; geht es dem Kläger wie hier letztlich um das umfassendere Eigentum so ist § 6 ZPO erst Recht anzuwenden (OLG Hamm, a.a.0.).
  • OLG München, 10.03.1997 - 28 W 2542/96

    Verfahrensrecht - Streitwert der Auflassungsklage

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02
    Dies folgt nach wohl herrschender Meinung (OLG Hamm MDR , 2002, 1458; OLG Stuttgart, JurBüro 2002, 424; OLG Celle OLGR 1999, 200, OLG München MDR 1997, 599; Müller MDR 2003, 248; m. w. N. aus § 6 ZPO. Zwar regelt die Vorschrift unmittelbar nur den Streit um den Besitz an einer Sache; geht es dem Kläger wie hier letztlich um das umfassendere Eigentum so ist § 6 ZPO erst Recht anzuwenden (OLG Hamm, a.a.0.).
  • OLG Celle, 07.09.1998 - 16 W 58/98

    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenforderung

    Auszug aus OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02
    Dies folgt nach wohl herrschender Meinung (OLG Hamm MDR , 2002, 1458; OLG Stuttgart, JurBüro 2002, 424; OLG Celle OLGR 1999, 200, OLG München MDR 1997, 599; Müller MDR 2003, 248; m. w. N. aus § 6 ZPO. Zwar regelt die Vorschrift unmittelbar nur den Streit um den Besitz an einer Sache; geht es dem Kläger wie hier letztlich um das umfassendere Eigentum so ist § 6 ZPO erst Recht anzuwenden (OLG Hamm, a.a.0.).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2009 - 8 W 392/09

    Gebührenstreitwert einer Auflassungsklage

    In Rechtsprechung und Literatur besteht ein Meinungsstreit darüber, ob bei einer Auflassungsklage sich der Gebührenstreitwert ausnahmslos analog § 6 Satz 1 ZPO nach dem Verkehrswert des Grundstücks richtet (u. a.: OLG Köln MDR 2005, 298; OLGR Hamm 2005, 16; OLG Hamm MDR 2002, 1458; OLG Stuttgart/2. Zivilsenat AGS 2002, 182 mit Verweis auf BGH NJW-RR 2001, 518, der sich jedoch mit der hier streitigen Frage nicht befasst; Wöstmann in Münchener Kommentar, ZPO, Bd. 1, 3. Aufl. 2008, § 3 Rdnr. 35; je m. w. N.) oder aber bei Verweigerung der Auflassung wegen einer geringfügigen Gegenforderung nach deren Höhe (u. a.: OLG Stuttgart/12. Zivilsenat, Beschluss vom 21. Januar 2004, Az. 12 W 14/04; OLGR Köln 2004, 28; OLG Düsseldorf AGS 2004, 28; KG Berlin NJW-RR 2003, 787; BGH NJW 2002, 684, in dessen Entscheidung es allerdings um die Zustimmung zum Vollzug einer Auflassung ging; OLGR Schleswig 1998, 156; LG Hamburg MDR 1998, 372; OLG Celle NJW-RR 1998, das jedoch nicht die umstrittene Restforderung, sondern einen Bruchteil des Verkehrswertes bei der Festsetzung zu Grunde legen will; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 636; OLGR Düsseldorf 1993, 348; BVerfG NJW-RR 2000, 946, zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr valutierten Grundschuld oder Sicherungshypothek im Hinblick auf den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Justizgewährungsanspruch; Herget in Zöller, ZPO, § 3 Rdnr. 16 "Auflassung" und § 6 Rdnr. 1; je m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 20.05.2015 - 12 W 15/15

    Streitwertbemessung: Klage eines Gesellschafters gegen einen Mitgesellschafter

    Denn es entspricht der herrschenden Meinung, dass sich der Streitwert eines Anspruchs auf Übereignung eines Grundstücks durch Erklärung der Auflassung und Bewilligung der Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch nach dem Verkehrswert des Grundstücks bestimmt (z. B. OLG Düsseldorf JurBüro 1987, 395; OLG München OLGR München 1994, 264; OLG Köln MDR 2005, 298; OLG Nürnberg AGS 2012, 307; OLG Rostock JurBüro 2012, 196 jeweils m. w. N.).

    Zwar regelt § 6 ZPO unmittelbar nur den Streit um den Besitz an der Sache; geht es dem Kläger aber - wie hier - letztlich um die umfassendere Eigentumsverschaffung, so ist diese Regelung erst Recht anzuwenden (z. B. OLG Köln MDR 2005, 298).

  • OLG Zweibrücken, 11.07.2017 - 6 W 56/17

    Streitwert einer Auflassungsklage: Verweigerung der Auflassung wegen einer

    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass sich der Gegenstandswert bei Klagen auf Erteilung der Auflassung auch dann nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 6 ZPO bestimmt, wenn die Auflassung allein wegen eines verhältnismäßig geringfügigen Gegenanspruchs verweigert wird (vgl. Wöstmann in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 3, Rdnr. 35 mwN; Herget in Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 3, Rdnr. 16 "Auflassung" mwN; OLG Köln vom 20.09.2004 - 19 U 214/02 - in MDR 2005, 298; OLG München vom 10.03.1997 - 28 W 2542/96 - in NJW-RR 1998, 142).
  • OLG Celle, 20.04.2023 - 5 W 15/23

    Streitwert; Verweigerung Auflassung; geringfügige Gegenforderung;

    Für diese Auffassung spricht, dass Einwendungen und Gegenrechte der Beklagtenseite bei der Wertberechnung ohne Einfluss zu bleiben haben ( OLG Köln, Beschluss vom 20. September 2004, Az: 19 U 214/02 , Rn. 2, zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2021 - 11 W 2/21
    Die vom Landgericht angeführte Entscheidung des OLG Köln (BeckRS 2004, 11628) der die im Beschluss vom 10.08.2020 enthaltene Argumentation entnommen ist und auch die zitierten weiteren Entscheidungen sind offensichtlich ohne Berücksichtigung der genannten BGH-Entscheidung oder zeitlich davor ergangen.
  • OLG Nürnberg, 05.05.2022 - 13 W 1050/22

    Streitwertfestsetzung, Klage und Widerklage, Streitwertbemessung,

    a) In etlichen, in der Regel deutlich älteren obergerichtlichen Entscheidungen wurde die Auffassung vertreten, der Streitwert einer auf die Eigentumsverschaffung gerichteten Auflassungsklage sei nach dem Verkehrswert des Grundstücks zu bemessen, unabhängig davon in welcher Höhe dem geltend gemachten Anspruch noch die Zahlung eines (Rest) Kaufpreises entgegengehalten wird (vgl. OLG Köln Beschluss vom 12.11.2004 - 19 U 214/02, BeckRS 2004, 11629; OLG Hamm Beschluss vom 16.07.2002 - 21 W 1/02, MDR 2002, 145= BeckRS 2007, 4926; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.01.2002 - 2 W 3/02, JurBüro 2002, 424; OLG Celle Beschluss vom 07.09.1998, 16 W 58/98, OLGR 1999, 200; OLG München, Beschluss vom 10.03.1997 - 28 W 2542-96, MDR 1997, 599 = NJW-RR 1998, 142 m.w.N; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.03.1995 - 13 W 605/95, MDR 1995, 966 m.w.N.).
  • LG Darmstadt, 17.09.2018 - 11 O 18/18

    § 48 GKG, § 3 ZPO, § 6 ZPO

    In der Rechtsprechung besteht Uneinigkeit darüber, ob der Gebührenstreitwert bei einer Auflassungsklage analog § 6 Satz 1 ZPO nach dem Verkehrswert des Grundstücks (u.a.: OLG Köln MDR 2005, 298 [OLG Köln 20.09.2004 - 19 U 214/02] ; OLGR Hamm 2005, 16; OLG Hamm MDR 2002, 1458 [OLG Hamm 16.07.2002 - 21 W 1/02] ; OLG Roststock, Beschluss vom 22.12.2011, 3 W 205/11, juris) oder aber bei Verweigerung der Auflassung wegen einer geringfügigen Gegenforderung gemäß § 3 ZPO nach deren Höhe (u.a.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.1.2004, 12 W 14/04, juris; Beschluss vom 23.9.2009, 8 W 392/09, juris) bzw. nach einem Bruchteil des Verkehrswertes des Grundstücks (OLG Celle, Beschluss vom 21.8.2002, 4 W 162/02, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.5.2005, 2 W 30/05, juris) zu bemessen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.04.2004 - 19 U 214/02   

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OLG Köln, 02.04.2004 - 19 U 214/02 (https://dejure.org/2004,17852)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.2004 - 19 U 214/02 (https://dejure.org/2004,17852)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. April 2004 - 19 U 214/02 (https://dejure.org/2004,17852)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.06.1984 - IX ZR 89/83

    Rechtskraft einer Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 19 U 214/02
    Zwar beseitigt die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO grundsätzlich lediglich die Vollsteckbarkeit eines Titels, führt also nicht zu einer rechtskraftfähigen Bejahung oder Verneinung des titulierten materiell-rechtlichen Anspruchs (BGH MDR 1985, 138; Münch.Komm.ZPO, § 767 Rn.96; Zöller/Herget, ZPO, 3. Aufl., § 767 Rn,5).

    Auch die Entscheidung über das Bestehen einer materiellrechtlichen Einwendung erwächst daher nicht in Rechtskraft, so dass grundsätzlich eine auf Feststellung des Bestehens eines solchen Anspruchs gerichtete Klage neben der Vollstreckungsgegenklage erhoben werden kann (BGH MDR 1985, 138; BGH WM 1989, 1514, 1516; Wieczorek/Schütze, ZPO, 3.Aufl., § 767 Rn 5).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 19 U 214/02
    Soweit die Beklagten in ihrer Berufungsbegründung auf die Rechtsprechung des Großen Senates des Bundesgerichtshofes (BGHZ 98, 212 ff.) Bezug nehmen, ist die dortige Fallgestaltung mit der Vorliegenden nicht vergleichbar: Die Grundsätze der Nutzungsausfallentschädigung wurden im dortigen Fall nämlich ausschließlich für eine Konstellation entwickelt, in der aufgrund eines deliktischen Eingriffes ein vom Eigentümer selbst genutztes Haus vorübergehend nicht bewohnbar war, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstanden, so dass nach der am Vermögensbestand ausgerichteten Differenzmethode gerade kein Vermögensschaden gegeben war (vgl. BGHZ 98, 212, 217).
  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 19 U 214/02
    Auch die Entscheidung über das Bestehen einer materiellrechtlichen Einwendung erwächst daher nicht in Rechtskraft, so dass grundsätzlich eine auf Feststellung des Bestehens eines solchen Anspruchs gerichtete Klage neben der Vollstreckungsgegenklage erhoben werden kann (BGH MDR 1985, 138; BGH WM 1989, 1514, 1516; Wieczorek/Schütze, ZPO, 3.Aufl., § 767 Rn 5).
  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 177/70

    Ermittlung des Minderwerts eines Bauwerkes

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 19 U 214/02
    Nach ständiger Rechtsprechung drückt sich der Minderwert eines Bauwerkes regelmäßig mindestens in dem Geldbetrag aus, der aufgewendet werden müsste, um die vorhandenen Mängel zu beseitigen (BGH NJW 1996, 3001 (3002); BGH NJW 1972, 821 f.).
  • BGH, 27.06.1996 - VII ZR 151/93

    Ergänzende Vertragsauslegung bei nicht genehmigten Abschluß in einer

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 19 U 214/02
    Nach ständiger Rechtsprechung drückt sich der Minderwert eines Bauwerkes regelmäßig mindestens in dem Geldbetrag aus, der aufgewendet werden müsste, um die vorhandenen Mängel zu beseitigen (BGH NJW 1996, 3001 (3002); BGH NJW 1972, 821 f.).
  • OLG Stuttgart, 14.09.1995 - 14 U 27/95

    Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - 19 U 214/02
    Grundsätzlich sind die Kosten eines vor- oder während eines Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens dann erstattungsfähig, wenn das Gutachten zur Durchsetzung des mit der Klage verfolgten Anspruchs erforderlich war (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 255).
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